Sofern Ihre Einrichtung für Videotermine eine digitale Einwilligungserklärung hinterlegt hat, müssen Sie diese vor dem Beitritt zum Termin lesen und akzeptieren.
Was Sie akzeptieren
Die Einwilligungserklärung wird von Ihrer Einrichtung festgelegt und kann sich daher von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden. In der Regel bestätigen Sie damit Ihr Einverständnis mit der Behandlung oder Beratung und der Verarbeitung Ihrer Daten zu diesem Zweck. Der vollständige Text wird Ihnen vor der Bestätigung angezeigt. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Einrichtung.
So erteilen Sie Ihre Einwilligung
- Öffnen Sie Ihren Teilnahmelink. Ist für Ihren Termin eine Einwilligung erforderlich und noch nicht erteilt, sehen Sie automatisch die Einwilligungserklärung anstelle des Warteraums.
- Lesen Sie den angezeigten Text vollständig durch.
- Setzen Sie das Häkchen bei „Ich habe die Einwilligungserklärung gelesen und akzeptiere sie."
- Klicken Sie auf Akzeptieren und fortfahren.
Danach gelangen Sie automatisch zum Raum Ihres Videotermins.
Möchten Sie nicht zustimmen, können Sie über Ablehnen eine Hinweisseite aufrufen. Der Anruf kann in diesem Fall nicht gestartet werden. Eine Ablehnung wird nicht gespeichert – Sie können jederzeit über Zurück zur Einwilligung zur Erklärung zurückkehren und sie doch noch akzeptieren.
Häufige Probleme
- Die Einwilligungserklärung erscheint nicht? Ihre Einrichtung verlangt für diesen Termin möglicherweise keine Einwilligung, oder Sie haben sie bereits erteilt.
- Sie haben aus Versehen auf „Ablehnen" geklickt? Das ist nicht endgültig. Klicken Sie auf Zurück zur Einwilligung, um die Erklärung erneut zu prüfen und zu akzeptieren.
- Nach dem Akzeptieren tut sich nichts? Prüfen Sie, ob das Häkchen bei der Erklärung gesetzt ist – ohne dieses können Sie dem Anruf nicht beitreten.
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