Als Fachkraft unterliegen Sie der ärztlichen bzw. beruflichen Schweigepflicht – auch während eines Videotermins. Dieser Artikel erklärt, was das konzeptionell bedeutet, wie MeetOne Sie technisch dabei unterstützt und was Sie selbst in der Praxis beachten sollten.

Was die Schweigepflicht bedeutet

Die Schweigepflicht (§ 203 StGB) verpflichtet Sie, anvertraute Geheimnisse vor unbefugter Offenbarung zu schützen – unabhängig davon, ob die Behandlung persönlich im Sprechzimmer oder per Video stattfindet. Sie gilt nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern für alle Berufsgeheimnisträger, etwa Psychotherapeut:innen, Hebammen oder Apotheker:innen.

Bei einem Videotermin kommen zwei Ebenen zusammen: die technische Ebene – wer könnte auf das Gespräch zugreifen? – und die organisatorische Ebene – wer könnte in Ihrer Umgebung oder der Ihrer Teilnehmenden mithören oder mitsehen? Für beide Ebenen tragen Sie die Verantwortung.

Wie MeetOne Sie dabei unterstützt

  • KBV-Zertifizierung: MeetOne ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als zertifizierter Videodienst gelistet. Im Rahmen dieser Zertifizierung werden unter anderem Anforderungen an Datensicherheit, Serverstandorte und Verschlüsselung geprüft. Mehr dazu unter Was bedeutet die KBV-Zertifizierung?.
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Bild, Ton, Chat und geteilte Bildschirminhalte Ihres Videotermins werden Ende-zu-Ende verschlüsselt zwischen Ihnen und der teilnehmenden Person übertragen. MeetOne hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf diese Inhalte. Mehr dazu unter Wie schützt MeetOne meine Daten?.
  • Serverstandort: Ihre in MeetOne gespeicherten Daten werden auf Servern in Deutschland und der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert. Mehr dazu unter Wo werden meine Daten gespeichert?.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Damit Sie MeetOne im Rahmen der Schweigepflicht als Dienstleister einbinden dürfen, muss dieser vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sein. Diese Verpflichtung dokumentiert der AVV, den Ihre Organisation direkt im Konto anfordern kann. Mehr dazu unter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) anfordern.

Die KBV-Zertifizierung gilt für die vertragsärztliche Versorgung. Andere Berufsgruppen, etwa Therapeut:innen, Hebammen oder Apotheker:innen, sind an diese spezielle Zertifizierung nicht gebunden, unterliegen aber weiterhin der ärztlichen bzw. beruflichen Schweigepflicht.

Praktische Tipps für den Alltag

  • Abgeschlossener Raum: Führen Sie den Videotermin in einem Raum, in dem Dritte weder mithören noch mitsehen können. Das gilt auch im Homeoffice: ein separates Zimmer mit geschlossener Tür statt Küchentisch oder Großraumbüro.
  • Kopfhörer statt Lautsprecher: Nutzen Sie einen Kopfhörer oder ein Headset. Über Lautsprecher lassen sich vertrauliche Gesprächsinhalte auch bei geschlossener Tür nur schwer zuverlässig schützen.
  • Bildschirm schützen: Stellen Sie Ihren Bildschirm so auf, dass Kolleg:innen, Personen im Warte- oder Nachbarbereich weder das Videobild noch eingeblendete Akten einsehen können.
  • Identität prüfen: Klären Sie zu Beginn des Gesprächs kurz, ob Sie tatsächlich mit der richtigen Person sprechen, und fragen Sie nach, ob die teilnehmende Person das Gespräch ungestört und ohne Dritte im Raum führen kann.

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich an eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei oder Ihre zuständige Berufskammer.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns unter support@meetone.io.