Praxen und Organisationen, die MeetOne zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen, benötigen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit MeetOne. Dieser Artikel erklärt, wer ihn braucht, was er abdeckt und wie Sie ihn erhalten.

Wer benötigt einen AVV?

Setzt Ihre Praxis oder Organisation MeetOne zur Verarbeitung personenbezogener Daten ein, ist MeetOne datenschutzrechtlich Ihr Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) – Ihre Praxis bleibt weiterhin Verantwortliche für diese Daten. Ein AVV dokumentiert diese Auftragsverarbeitung und ist Voraussetzung für den datenschutzkonformen Einsatz von MeetOne.

Was der AVV abdeckt

Der Auftragsverarbeitungsvertrag enthält insbesondere:

  • die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten,
  • die Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.

So erhalten Sie MeetOnes AVV

  1. Öffnen Sie als Organisationsinhaber:in im Menü Organisation den Punkt Rechtliche Dokumente.
  2. Klicken Sie im Abschnitt Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) auf Dokument erstellen.
  3. Füllen Sie das sich öffnende Formular mit den Angaben zu Ihrer Organisation aus.

Dieser Bereich steht Organisationsinhaber:innen zur Verfügung, sofern Organisationen für Ihr Konto aktiviert sind. Sehen Sie den Menüpunkt Organisation nicht oder haben Sie Fragen zu Ihrem AVV, wenden Sie sich an unser Support-Team.

Mehr zum Datenschutz bei MeetOne finden Sie unter Wo werden meine Daten gespeichert? und Ihre Rechte nach der DSGVO.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns unter support@meetone.io.